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Unsere Zertifizierungen

Recognised European Valuer - REV -

Den Antrag auf Verleihung des REV können Sachverständige stellen, die auf dem Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" öffentlich bestellt und vereidigt bzw. nach den Grundsätzen des §36 GewO auf der Basis der Europanorm EN 17024 gleichwertig zertifiziert und darüber hinaus ordentliche Mitglieder in einem BVS-Mitgliedsverband sind.

Mit dem REV vergibt die TEGoVA den ersten europaweiten Titel für eine qualifizierte Immobilienbewertung verbunden mit hohen Ansprüchen an die ethischen Ansprüche an den Sachverständigen.

HypZert

Zertifizierung von Immobiliengutachter/innen nach ISO/IEC 17024

Eine kompetente und transparente Immobilienbewertung durch Gutachter/innen mit einer soliden Qualifikation und kontinuierlichen Weiterbildung bildet die fundierte Basis für die Finanzierung bzw. Investition im Immobilienbereich. Die Gesellschaft der Spitzenverbände der deutschen Finanzwirtschaft zertifiziert seit 1996 Immobiliengutachter/innen nach den anspruchsvollen und international anerkannten Kriterien der Norm ISO/IEC 17024. Mit diesem Standard sichert sie ein Maximum an Vergleichbarkeit und Transparenz auf den Immobilienmärkten. Die HypZert Zertifizierung ist von nationalen und internationalen Akkreditierungsstellen anerkannt.

HypZert anerkannte Gutachter/innen garantieren einen hohen Ausbildungsstand, professionelle Arbeit, langjährige Praxiserfahrung, konsequente Einhaltung der Berufsgrundsätze und finanzwirtschaftliche Expertise. Auf Grund der hohen Standards und der internationalen Anerkennung genießt eine Zertifizierung durch HypZert in der Branche einen ausgezeichneten Ruf. Gutachter/innen, die den Titel CIS HypZert tragen, erfüllen die in § 6 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelten Anforderungen an Gutachter: Eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sowie besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung.

Weitere Informationen unter HypZert

Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Sie ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation von bestimmten Voraussetzungen abhängig, die in der Sachverständigenordnung genannt sind. Diese sind z.B. ein öffentliches Bedürfnis für das Vorhandensein von Sachverständigen auf dem vom Sachverständigen angestrebten Sachgebiet, seine besondere, nachweisbare Sachkunde, sowie seine persönliche Eignung.

Bedeutung der öffentlichen Bestellung

Nach § 36 Gewerbeordnung sollen durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen Gerichten und Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Öffentlich bestellte Sachverständige werden von der bestellenden Institution (z.B. Industrie- und Handelskammer, Ingenieur- und Architektenkammer sowie Landwirtschaftskammer) unter Nachweis bestimmter Kriterien überprüft. Ihre Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation wird auch nach Bestellung und Vereidigung regelmäßig überwacht.

Weitere Informationen unter BVS und IHK Hannover

Woran erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

  • An der Bezeichnung 
    Er darf die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der IHK...“ führen.
  • Am Stempel 
    Er führt einen Rundstempel. Aus diesem Stempel ist ersichtlich für welches Sachgebiet und von welcher öffentlich rechtlichen Institution er bestellt ist.
  • Am Ausweis 
    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.
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